Diagnosen und Indikationen für Lymphdrainage
Lymphödem 1
Lymphabflußstörung mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf (akut)
Diagnosen:
- bei venöser Insuffizienz mit Hautschädigung (z.B. Ulcus cruris)
- bei postthrombotischem Syndrom (PTS)
- nach interventioneller / operativer Behandlung von Gefäßerkrankungen
- primäre (angeborene) Schädigung des Lymphsystems
- sekundäre (erworbene) Schädigung des Lymphsystems (Operation, Verletzung, Entzündung)
Indikationsschlüssel: LY1a
Leitsymptomatik: schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische / lymphostatische Schwellung
Ziel der Lymphdrainage: Entstauung, Besserung des Lymphabflusses, der aktiven Muskel-Venen-Pumpe, des Haut- und Unterhautstoffwechsels, Vermeidung von Sekundärkomplikationen
Verordnung: MLD 30 / 45 / 60 ggf. mit lymphologischem Kompressionsverband
Erst- und Folgeverordnung: je 6 Einheiten mit mind. 2 Einheiten pro Woche
Gesamtverordnung des Regelfalles: maximal 12 Einheiten, danach muß ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen zwischen der letzten Lymphdrainage bis zur nächsten Erstverordung eingehalten werden.
Lymphödem 2
Lymphabflußstörung mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf
Diagnose:
- primäre (angeborene) Schädigung des Lymphsystems
- sekundäre (erworbene) Schädigung des Lymphsystems, z.B. nach Operation, Bestrahlung, Verletzung, Entzündung)
- bei venöser Insuffizienz mit Hautschädigung (z.B. Ulcus cruris)
- bei postthrombotischem Syndrom (PTS)
- nach interventioneller oder operativer Behandlung von Gefäßerkrankungen
Indikationsschlüssel: LY2a
Leitsymptomatik: chronisch schmerzloses oder schmerzhaftes längerbestehendes bzw. dauerhaft manifestes Lymphödem mit Sekundärschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungsinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Ziel der Lymphdrainage: KPE, Entstauung, Besserung des lymphatischen Rückflusses, der aktven Muskel-Venen-Pumpe, des Haut und Unterhautstoffwechsels, auch zur Vermeidung weiterer Sekundärkomplikationen
Verordnung: MLD 45 / 60 ggf. mit lymphologischem Kompressionsverband
Erst- und Folgeverordnung: je 6 Einheiten mit mind. 1 Einheit pro Woche
Gesamtverordnung des Regelfalles: maximal 30 Einheiten, danach muß ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen von der letzten Lymphdrainiage bis zur nächsten Erstverordung eingehalten werden.
medizinisch begründet ist ein Wechsel von LY1 nach LY2 möglich, umgekehrt nicht.
Lymphödem 3
Chronische Lymphabflußstörungen bei oder nach bösartigen Erkrankungen
Diagnose:
- Mammakarzinom
- Malignome Kopf/Hals
- Malignome des kleinen Beckens
- nach Operation / Bestrahlung
Indikationsschlüssel: LY3a
Leitsymptomatik: chronisch schmerzloses oder schmerzhaftes länger bestehendes bzw. dauerhaft manifestes Lymphödem mit Sekundärschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Ziel der Lymphdrainage: Entstauung und Besserung des Lymphflusses (dauerhaft), Verbesserung der aktiven Muskel-Venen-Pumpe, des Haut- und Unterhautstoffwechsels, Vermeidung von Sekundärkomplikationen
Verordnung: MLD 45 / 60 ggf. mit lymphologischem Kompressionsverband
Erst- und Folgeverordnungen: je 10 Einheiten mit mind. 1 Einheit pro Woche
Gesamtverordnung des Regelfalles: maximal 50 Einheiten, danach muß ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen von der letzten Lymphdrainage bis zur nächsten Erstverordung eingehalten werden.